Preise

Preis/Klasse B BE A A2 A1 AM
Grundbetrag 390€ 250€ 390€ 390€ 390€ 390€
Fahrstunde  52€  62€  62€  62€  62€  62€
Autobahnfahrt  58€  68€  68€  68€  68€
Überlandfahrt  58€  68€  68€  68€  68€  —
Nachtfahrt  58€  68€  68€  68€  68€  —
Vorstellung zur Praxisprüfung 150€ 150€ 150€ 150€ 150€ 150€
Doppelklassen A1/A2/A + B/B17minus 200€ Rabatt
TÜV Gebühren für die Fahrprüfung 116,93€ 116,93€ 146,56€ 146,56€ 146,56€ 116,93€

Führerscheinklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse A2

Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Klasse A1

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit  bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.